Betreutes Einzelwohnen für psychisch kranke Menschen

Diese Menschen im Alter von über 18 Jahren haben meist die Erfahrung einer längeren stationären Behandlung gemacht. Sie wohnen nunmehr wieder in ihrem vertrauten sozialen Umfeld. Dennoch ist infolge der Erkrankung ihre alltägliche Lebensbewältigung beeinträchtigt. Sie haben Probleme, vor denen sie allein kapitulieren. Sie fühlen sich nutzlos und haben häufig das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten verloren. Das um so mehr, da sie vor ihrer Erkrankung oft aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilnahmen, einen Beruf ausübten, einen Freundeskreis hatten und sich verstanden fühlten. Oftmals leben sie allein, ohne sonstige Unterstützung. Hier setzen die Betreuungsbemühungen ein. Sie richten sich auf:

Es handelt sich um eine Leistung nach Sozialgesetzbuch XII, §§ 53, 54 und setzt eine Bewilligung durch den örtlichen Sozialhilfeträger voraus.